Bankenscore Blog

Diese 3 Dinge verschweigt Ihnen die Hausbank


Wir erklären, wieso Sympathie im Bankgespräch wichtig ist, was bei Negativmerkmalen passiert und wieso Sie schon vor dem ersten Telefonat mit der Hausbank alle Dokumente parat haben sollten.

1. Soviel Daten es auch gibt, Sympathie und Emotionen sind ebenfalls wichtig

Banken berufen sich normalerweise bei Ihren Kreditentscheidungen ausschliesslich auf Zahlen und Daten. Was aber ebenso wichtig ist und niemand bestätigen will: der erste Eindruck zählt auch im Gespräch mit Ihrer Hausbank. Wirken Sie unter Druck, unkonzentriert, in Unkenntnis der Details Ihres Finanzplans? Oder haben Sie ein gepflegtes Auftreten, können Fragen des Bankberaters selbstbewusst erklären und wirken auch bei bohrenden Fragen gefasst und ruhig? Stellen Sie sich einfach einmal vor , Sie selber müssten heute 250.000 Euro verleihen, hätten aber bereits zehn ähnliche Anträge diesen Monat erhalten und würden bei einer Fehlentscheidung Ihre Arbeit verlieren. Eine anspruchsvolle Entscheidung.

2. „Wer 10 Tage nach dem Gespräch immer noch keine BWA eingereicht hat, bekommt bei uns keinen Kredit.“

Sicherlich kann es vorkommen, dass Sie für das erste Gespräch mit der Hausbank nicht alle notwendigen Dokumente beisammen haben. Schliesslich hat jede Bank einen eigenen Vergabeprozess und eigene Anforderungen für die Kreditvergabe. Achten Sie jedoch peinlichst darauf, was für „Hausaufgaben“ die Hausbank Ihnen mitgibt. Bestehen noch Fragen zum Geschäftsplan, so erstellen sie umgehend neue Berechnungen. Hat die Hausbank Zweifel am genauen Stand von (Groß-) Aufträgen, klären Sie, ob Sie Dokumente nachreichen sollten. Und das Allerwichtigste: hat die Hausbank noch Fragen zu Dokumenten aus der Hand Ihrer Steuerberatung, so kontaktieren Sie Ihren Steuerberater umgehend und sorgen Sie für Klärung. 

3. „Bei Negativmerkmalen ist der Ofen gleich aus, da wird nicht weiter geprüft.“

Zum Abschluss eines Bankgespräches bzw. im Laufe des Antrages geben Sie Ihrer Hausbank üblicherweise eine Einwilligung für eine Bonitätsabfrage bei Creditreform und CRIF Bürgel. Ausserdem wird noch Ihre Kontohistorie geprüft. Was bei beiden Prüfungen ausschlaggebend ist, sind eventuell vorhandene Negativmerkmale.

Im Falle der Abfrage der Bonität bei Creditreform und CRIF Bürgel handelt es sich üblicherweise um schlechte Zahlungsvergangenheit, Inkassoverfahren, Pfändungen oder gar Insolvenzen. Gibt es bei einem dieser Kriterien Einträge, wird üblicherweise von der Hausbank kein Kredit vergeben. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob man jeden Monat Gewinn erwirtschaftet oder der Umsatz noch so stark wächst. Ausserdem wird auch in der Kontohistorie nach Negativmerkmalen und ähnlichen Indikatoren geschaut, z.B. Rücklastschriften, zu hohe Ratenzahlungen sowie auch der Bargeldumlauf insgesamt.

Negativmerkmale sind das A und O bei einem Kreditantrag, egal ob falsch oder veraltet

Üblicherweise hatte zwar nur die Hausbank Zugriff auf die Kontohistorie, aber seit einigen Jahren gibt es nun auch für fremde Banken die Möglichkeit die Kontohistorie eines Neukunden inklusive der Negativmerkmale zu prüfen.

Ärgerlich wird es, wenn die Negativmerkmale falsch oder veraltet sind. Gesetzlich müssen Negativmerkmale bei Auskunfteien nach drei Jahren gelöscht werden. In der Realität kann es jedoch zu deutlichen Abweichungen kommen.

Achten Sie auch darauf, dass Sie sowohl ihre private wie auch Ihre geschäftliche Bonität nicht verwechseln. Gerade als Gewerbetreibender, Kleinunternehmer oder Selbständiger kann es schon einmal passieren, dass man bei der Anfrage durcheinander kommt. Die führende Auskunftei für die private Bonität ist die Schufa. Hier sollten Sie mindestens einmal im Jahr Ihre private Bonität einsehen. Die führenden Auskunfteien für geschäftliche Bonität sind die Creditreform und CRIF Bürgel. Beide können Sie bei BankenScore kostenlos prüfen.

Ein Beispiel für die Probleme von Negativmerkmalen bei einem Bankgespräch: ein selbstständiger KFZ-Mechaniker möchte heute einen Kredit für 120.000 EUR für eine neue Maschine. Während und nach seiner Ausbildung vor mehreren Jahren musste er mehrfach den Wohnort wechseln. Dabei entging ihm die Bezahlung einer Stromrechnung, sodass der Stromanbieter die ausstehende Zahlung an ein Inkassobüro weitergeleitet hat. Hierdurch ist dem Unternehmer ein Negativmerkmal in seiner privaten Bonität entstanden. Durch den mehrfachen Adresswechsel konnte er seine Bonität nicht regelmäßig prüfen bzw. hatte auch keinen Bedarf für einen Kredit. Da er jedoch Kleinunternehmer ist, werden die Daten nun in der geschäftlichen Bonität erfasst. Die Bank erkennt ein Negativmerkmal und kann keinen Kredit vergeben.