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Energetische Förderung anstatt Kredit?


Unternehmen können mit der energetischen Sanierung von Gebäuden langfristig Geld sparen. Dafür ist eine Investition erforderlich. Sie können in eine neue, energieeffiziente Heizung investieren und erneuerbare Energien nutzen, Ihr Unternehmensgebäude mit neuen Fenstern oder Türen ausstatten oder die Wände und Decken sanieren. Für die Unternehmensfinanzierung können Sie Fördermittel vom Staat in Anspruch nehmen. Das ist über die KfW Bankengruppe, aber auch über die Förderinstitute der Bundesländer möglich. Die Zinsen für diese Fördermittel sind deutlich günstiger als bei einem Kredit. Auf Dauer zahlt sich die energetische Sanierung aus, da Sie die Energiekosten deutlich senken können. Für die energetische Sanierung werden mehrere Förderprogramme angeboten.

Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ von der KfW

Als Unternehmensfinanzierung bietet die KfW zur energetischen Sanierung von Unternehmen das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ als zinsgünstiges Darlehen an. Auch der Neubau und der Kauf von gewerblich genutzten Gebäuden wird gefördert. Das Programm fördert die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung und Aufbereitung von Außentüren, Fenstern und Toren, die Verbesserung des Wärmeschutzes im Sommer sowie den Einbau, Austausch und die Optimierung von raumluft- und klimatechnischen Anlagen. Auch die Erneuerung und Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung inklusive Kraft-Wärme- oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsarbeit, der Austausch oder die Optimierung der Beleuchtung sowie der Einbau oder die Optimierung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gefördert.
Die Förderung kann von in- und ausländischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, sowie von Freiberuflern genutzt werden. Bei den Fördermitteln handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen mit einem effektiven Jahreszins ab ein Prozent.
Den Antrag auf die Fördermittel müssen Sie vor dem Beginn der Baumaßnahme bei Ihrer Hausbank stellen, die ihn dann an die KfW weiterleitet.
Auch die Förderinstitute der Bundesländer bieten Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für die Sanierung von Unternehmen und Investitionen in die Energieeffizienz.

Förderprogramm „Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden“ der IFB Hamburg

Die IFB Hamburg fördert mit ihrem Programm „Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden“ die Modernisierung, beispielsweise die Dämmung. Gefördert werden auch die Energieberatung und die Baubegleitung durch unabhängige Sachverständige. Die Unternehmensfinanzierung wird für Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden und von Gebäuden, die überwiegend nicht zu Wohnzwecken dienen, in Hamburg gewährt. Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, werden nicht gefördert.
Das Besondere an dieser Förderung ist, dass sie nicht zurückgezahlt werden muss. Sie wird in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Die maximale Höhe liegt bei 250.000 Euro. Die Förderung beträgt mindestens 1.500 Euro. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen als Baubegleiter werden maximal 50 Prozent der Honorarkosten erstattet. Die maximale Erstattung liegt bei 5.000 Euro.
Diese Förderung können Sie bei der der IFB Hamburg, der Förderbank des Landes Hamburg, beantragen.
Unternehmen in der Hansestadt Hamburg können noch weitere Fördermittel in Anspruch nehmen, beispielsweise das Programm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ für die Heizungsoptimierung und den Wärme-Check oder die Förderung für Solar- und Bioenergieanlagen.

Energiekredit, Energiekredit Plus und Ökokredit der LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern fördert mit dem Energiekredit, dem Energiekredit Plus und dem Ökokredit Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, den Kauf von Anlagen zur Wärme- und Kälterückgewinnung, die Anschaffung effizienterer Maschinen, die Investition in stromsparende Beleuchtung sowie in Solar- und Biomasseanlagen.
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, sowie Freiberufler mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Bayern. Die Unternehmensfinanzierung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und kann über die eigene Hausbank beantragt werden.
Auch Unternehmen in anderen Bundesländern können Fördermittel in Form zinsgünstiger Darlehen und Zuschüsse beanspruchen. Solche Fördermittel können beispielsweise bei den Investitionsbanken von Sachsen-Anhalt, Brandenburg und bei der NBank in Hannover beantragt werden.

Bafa: Zuschuss für die Energieberatung

Für Unternehmen, die eine Energieberatung benötigen, da sie Firmengebäude sanieren und Energie sparen wollen, bietet das Bafa einen Zuschuss an. Unternehmen können eine Beratung erhalten, welche Maßnahmen geeignet sind und in welche Sanierungsmaßnahmen sich eine Investition lohnt. Die Beratung durch speziell ausgebildete und zertifizierte Energieberater kann vom Staat gefördert werden. Energieberater können Unternehmen wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale beim Nutzerverhalten, in Gebäuden und Anlagen aufzeigen.
Die Förderung kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Freiberuflern in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.
Der Zuschuss wird für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von netto über 10.000 Euro in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten gewährt. Sie beträgt maximal 8.000 Euro.
Unternehmen, deren jährliche Energiekosten bei maximal 10.000 Euro liegen, können die Förderung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beraterkosten beanspruchen. Sie wird maximal bis zu 1.200 Euro gewährt. Diese Fördermittel können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen.

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) für Unternehmen und Privatpersonen

Unternehmen und Privatpersonen können das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) in Anspruch nehmen. Das Programm fördert den Austausch von ineffizienten Altanlagen gegen moderne Heizungen, wenn erneuerbare Energien in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems genutzt werden.
Sie können aus zwei alternativen Förderverfahren auswählen. Investitionszuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gewährt, während die Bankengruppe KfW im Rahmen ihres Förderprogramms „Erneuerbare Energien – Premium Darlehen mit verbilligten Zinsen und Tilgungszuschüsse an.

Vielfältige Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Sie sehen also, dass die Auswahl an Fördermitteln für die Unternehmensfinanzierung vielfältig ist, wenn es um die energetische Sanierung geht. Sie müssen investieren, doch dafür können Sie vielfältige Fördermöglichkeiten beanspruchen, die sich später in deutlich niedrigeren Energiekosten auszahlen. Egal, ob Sie neue Fenster oder Türen einbauen, die Decken und Wände sanieren oder Ihre veraltete Heizungsanlage durch eine neue, energieeffiziente Heizung investieren möchten, finden Sie das geeignete Förderprogramm über die KfW Bankengruppe oder über die Förderbank Ihres Bundeslandes. Möchten Sie Fördermittel für Ihr Unternehmen beantragen, sollten Sie Ihre Bonität nicht aus den Augen verlieren. Die Bonität wirkt sich positiv auf die Genehmigung von Fördermitteln aus, genauso wie bei der Vergabe von Bankkrediten. Sie sollten Ihre Bonität mit Bankenscore prüfen und gegebenenfalls fehlerhafte Daten korrigieren. Sie erhalten Tipps, wie Sie Ihre Bonität verbessern können. Bankenscore bietet die Prüfung der Bonität kostenlos für Selbstständige und Unternehmen an. Direkt online können Sie ein passendes Angebot erhalten, das Ihrer Bonität entspricht. Auch über unsere Partner können Sie Fördermittel für die Unternehmensfinanzierung beantragen, darunter auch für die energetische Sanierung Ihrer Firmengebäude.