Bankenscore Blog

Warum sollte ich die persönliche und geschäftliche Bonität im Auge behalten?


Grundlage jeder Kreditentscheidung ist die Bonität eines Unternehmens.

Das betrifft gleichermaßen den Kredit einer Bank wie die Einräumung besonderer Zahlungsmodalitäten durch ein Handels- oder Produktionsunternehmen. Auch ein Zahlungsziel ist eine Kreditgewährung.
Bei größeren Unternehmen kann die Bonität gewöhnlich erfragt werden und wie dieses Urteil erstellt wird, haben wir hier bereits erklärt.

Kapitalgesellschaften unterliegen Melde- und Veröffentlichungspflichten und müssen Banken und Wirtschaftsprüfern ihre Bücher offenlegen. Da Kapitalgesellschaften ein unmittelbares Interesse haben, tadellose wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen zu können, werden die Kreditauskunfteien gezielt informiert.

Bei kleineren Unternehmen, Kleinunternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern ist es dagegen schwierig, sich einen Überblick über deren finanzielle Situation zu verschaffen. Da sie oft weder in Branchenverzeichnissen noch in anderen Registern erfaßt sind, ihre Geschäftstätigkeit manchmal auch ihren kontoführenden Banken nicht bekannt ist und keine Veröffentlichungspflichten bestehen, fehlt für eine wirtschaftliche Beurteilung durch eine Auskunftei die Grundlage. Nicht selten ist die einzige außenstehende Institution, die Zugang zu deren Geschäftsunterlagen hat, das – für gewöhnlich verschwiegene – Finanzamt.

Was bedeutet das für mich als Freiberufler, Kleinunternehmer oder Selbstständigen?

Die Bonität meines Geschäftsbetriebes ist identisch mit der der Privatperson.

Wie für Privatleute allgemein gilt für diese Gruppe: die wichtigste Auskunftei ist die Schufa. Die Schufa ist verpflichtet, jährlich einmal kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. Teil dieser Auskunft ist ein von der Schufa errechneter Bonitäts-Score.

Wer als Freiberufler o.ä. bei einer Bank ein Darlehen aufnimmt, wird wie jede Privatperson von der Bank dafür in persönliche Haftung genommen, auch wenn er das Kreditrisiko abdeckende Sicherheiten zur Verfügung stellen kann. Die Geschäftstätigkeit eines Freiberuflers o.ä. ist stets schwierig zu beurteilen. Der Vertrag benennt ihn als Kreditnehmer und die Bank kann, wenn das Darlehen notleidend wird, die Sicherheiten verwerten, muß es aber nicht. Sie kann sich durchaus an anderem Vermögen oder am Einkommen des Kreditnehmers bedienen, wenn ihr dies einfacher als eine Pfandverwertung zu sein scheint.

Bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Freiberuflers o.ä. wird die Bank die Gesamtpersönlichkeit würdigen, also das Verhalten der Person des Geschäftslebens wie das im Privatleben.

Wer die Mahnungen für einen Restbetrag aus einem Fernsehzeitschriftsabo ignoriert und sich einen berechtigten Mahnbescheid einhandelt, wird diesen in seiner Schufa-Auskunft wiederfinden. Der Kreditsachbearbeiter kann aus „MB und Datum“ nur die Tatsache ablesen, dass ein Mahnbescheid ergangen ist und wird daraus auf ein nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten in der Vergangenheit schließen. Schufa-Einträge werden erst nach drei Jahren gelöscht. Wessen Auskunft solche Negativmerkmale ausweist und trotzdem dringend Kredit benötigt, sollte – auch bei ausreichenden Sicherheiten für den beantragten Kredit – unbedingt nachweisen können, dass die durch Mahnbescheid beigetriebene Forderung mittlerweile beglichen ist.

Es kommt vor, dass man in seiner Schufa falsche Einträge findet oder dass ein Eintrag noch besteht, der längst hätte gelöscht werden müssen. Bevor man einen Kreditantrag stellt, sollte die Schufa-Auskunft bereinigt sein.