Kontokorrent bezeichnet die laufende Verrechnung gegenseitiger Ansprüche oder Leistungen von Geschäftspartnern.
Konkret muss einer der Geschäftspartner dabei Kaufmann sein. Im Kontokorrent werden laufende Forderungen der
Parteien miteinander verrechnet. Dabei ensteht ein Saldo, der schließlich nur noch von einer Partei
beglichen werden muss. Wenn also beispielsweise zwei Firmen mehrere Mal im Monat Leistungen voneinander
beziehen, muss schließlich nur eine Zahlung tatsächlich getätigt werden an Stelle einzelner Zahlungen
für jede individuelle Leistung.
Ein Beispiel für einen Kontokorrent ist Ihr Girokonto. Verschiedene Zahlungen werden in einer zentralen
Buchhaltung miteinander verrechnet, was schließlich Ihren Kontostand ergibt.
Tatsächliche Auszahlungen erfolgen nur bei Bedarf.
Einer der wichtigsten Vorteile des Kontokorrent nach $ 355 HGB ist, dass sich Einzelposten nicht pfänden
lassen und somit nur der Saldo außenstehenden Gläubigern gegenüber relevant ist.
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