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Kontoauszüge beim Kreditantrag – darauf achtet die Bank


Beim Kreditantrag fordern Banken neben einer aktuellen BWA und den Jahresabschlüssen immer auch die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate. Es geht nicht nur um die Unternehmensbonität der Auskunfteien. Worauf schauen Banken dabei genau? Worauf muss ich als Unternehmer achten?

Vorab ist es wichtig zu wissen: um die Kontoauszüge kommen Sie beim Kreditantrag nicht herum. Lediglich Ihre Hausbank wird dies nicht verlangen, weil sie ohnehin einen Einblick in Ihr Geschäftskonto hat.

Die Analyse der Kontoauszüge dient zum einen dazu unpassende bzw. unqualifizierte Anträge frühzeitig auszusortieren, andere auch dazu den passenden Zinssatz zu berechnen. Ohne die detaillierten Infos der Kontoauszüge bzw. nur mit der Bonität der Wirtschaftsauskunft, könnte nur eine grobe Einschätzung durchgeführt werden. Dies würde tendenziell zu einem überhöhten Zinssatz und schlechteren Vertragskonditionen führen.

Kann die Bank jedoch durch mehr Details das Ausfallrisiko des Kredits genauer berechnen, so resultiert dies in einem günstigeren Zinssatz. Banken konkurrieren miteinander um die besten Kunden. Wer hier die besten Konditionen anbieten kann, kann dadurch seine eigenen Zinserträge optimieren.

Eine Wirtschaftsauskunft von Auskunfteien wie CRIF, Schufa oder Creditreform sagt nichts über Ihre derzeitige finanzielle Lage oder den derzeitigen Kassenbestand aus. Auch Zahlen wie Einkommen, Miete, Fahrzeugleasing, Gehälter für Mitarbeiter oder sonstige Zahlungsein- und ausgänge schlagen nur indirekt und mit Zeitverzögerung bei den Auskunfteien wie Creditreform, CRIF oder Schufa auf. Gerade im Bereich der Einzelunternehmer fehlen häufig komplett die Infos wie Höhe der Umsätze, Höhe des Gehalts, Kosten und Ausgaben. Aus diesem Grund wollen Banken bei der Kreditvergabe oft die Kontoauszüge sehen.

Dabei schauen die Bankberater in der folgenden Reihenfolge auf die Kontoauszüge:

  1. Gegencheck mit den eingereichten Finanzunterlagen: zunächst wird geprüft, ob auch wirklich alle Zahlen so stimmen, wie sie in der eingereichten BWA und den Jahresabschlüssen aufgelistet sind. Stimmen Umsatzgrößen? Gibt es nicht aufgelistete Schulden? Wie hoch ist das tatsächliche Gehalt? Wie hoch ist der Monatsüberschuss? Gibt es andere Konten des Unternehmers, mit den evtl. Geld hin und hergeschoben wird?
  2. Negative Merkmale: hierbei wird geschaut, ob es K.O.-Signale bei den einzelnen Posten gibt. Dies könnten Pfändungen durch Gerichtsvollzieher sein, ebenso auch von Inkassounternehmen oder auch durch das Finanzamt. Streng genommen zählen auch Prüfungen bzgl. des Geldwäschegesetzes hierzu, d.h. liegen Zahlungen vor, die in den Bereich Geldwäsche fallen, z.B. Zahlungsverkehr mit sanktionierten Ländern
  3. Rücklastschriften: gibt es Tage, an denen das Konto nicht gedeckt war und Zahlungen zurückgebucht wurden? Rücklastschriften sind ein großes Tabu für Banken und gelten auch längerfristig als K.O.-Kriterium. Also aufpassen, dass das Konto immer schön gedeckt ist.
  4. Kreditlinie/Dispo: hier schaut die Bank, wie hoch ein evtl. bereits existierender Dispo ist und wie häufig bzw. ob dieser regelmäßig genutzt wird. Ungern sehen es Banken, wenn das Dispolimit überschritten wird.

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